Briefkasten

Ulrike  Reher-Bausch | HP Psychotherapie

Begleitung & Coaching

 

Konditionen & AGB

Honorar & Kosten für Selbstzahler

Kennenlerngespräch    40- €    //   35 min

( auf Wunsch )

 

Erstgespräch                 80,-€    //   60 min

 

Einzeltherapie                90,-€    //   60 min

 

 

                                         Sollten Sie eine Verlängerung der Therapiesitzung wünschen,erhöht sich dadurch das Honorar um 10,-€  je angefangener 10 min.  Abgerechnet wird nach jeder Sitzung in bar und gegen Quittung oder per direkter PayPal Überweisung.  Termine die nicht eingehalten werden können, müssen 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, ansonsten fällt das volle Ausfallhonorar zu Ihren Lasten an. schriftl. psychopathologischer Befund auf Anforderung der Versicherung:      € 300,-

 

 

 

Eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich.

 

Die Wartezeit für einen krankenkassenfinanzierten Therapieplatz beträgt, je nach Region, zur Zeit bis zu einem Jahr.

 

Pri­vat­kran­ken­ver­si­cher­te , beihilfefähig Versicherte  oder Ver­si­cher­te mit be­stimm­ten Zu­satz­ver­si­che­run­gen be­kom­men bei

Ein­schluss von Heil­prak­ti­kerleis­tun­gen in der Re­gel ei­nen Teil der Kos­ten er­stat­tet.  (z.B. Continentale, R+V, Debeka, Hallesche, Barmenia, etc.)

 

Bitte klären Sie dies im Voraus mit ihrer Krankenkasse.

 

Bedenken Sie bitte, dass auch für die Heilpraktiker-Abrechnung nach GebüH oder GOÄ- Tarif  eine Diagnose gestellt werden muss.

 

Dies entbindet Sie nicht von der Zahlung der Sitzungskosten in bar.

Abgerechnet wird  nach jeder Sitzung gegen Quittung.

 

 

Vertraulichkeit der Behandlung

 

1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist gegenüber Dritten – ausgenommen in supervisorischen und intervisorischen Zusammenhängen – schweigepflichtig und wird über die Klientin / den Klienten nur mit dessen / deren ausdrücklichem Einverständnis Auskunft gegenüber Dritten erteilen bzw. einholen. Sollten wichtige Gründe der Klientin / des Klienten

dem entgegenstehen, werden diese nach Klärung mit der Therapeutin respektiert.

 

2. Die Klientin / der Klient  verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über andere Patienten, von denen er zufällig –

z.B. über Wartezimmerkontakt – Kenntnis erhält.

 

3.Die Heilpraktikerin  führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Klienten*in  steht eine Einsicht in

diese Handakte nicht zu;  sie / er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen.

 

 

Heilpraktiker für Psychotherapie haben eine staatliche Heilerlaubnis.

 

Somit tragen sie als weitere Säule des Gesundheitswesens in Deutschland zur psychosozialen Gesundheitsversorgung bei.

Sie rechnen jedoch nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.

 

Das hat VORTEILE für Sie, weil Sie

     - nicht bis zu 16 Wochen auf ein Erstgespräch und um die 12 Monate auf einen Therapieplatz warten müssen.

     - staatl. und öffentl. Institutionen keine Einsicht in Ihre Krankenakte gewähren müssen, und sich dadurch vor

       Benachteiligungen im Berufsleben schützen können.

     - keinen nervenaufreibenden u. komplizierten Antrags- bzw. Bewilligungs-Marathon bewältigen müssen, keine oftmals

       kränkenden Testverfahren über sich ergehen lassen und auch sonst Ihre Seele nicht in unangenehmer Weise

       entblößen müssen.

     - im Gegensatz zu den zwei Regelverfahren der gesetzlichen Krankenversicherungen, von einer langjährig erprobten

       ganzheitlichen und integrativen  Methodenvielfalt profitieren, die sich am realen menschlichen Leben orientiert und

       sich unmittelbar auf dieses auswirkt.

 

 

 

Steuerliche Anerkennung von Therapiekosten und Coaching

 

Die Kosten für Coaching oder therapeutische Behandlungen können in der Steuererklärung unter der Kategorie  “Außergewöhnliche Belastungen” als Krankheitskosten steuerlich geltend gemacht werden.

 

Folgende Beiträge wurde zu diesem Thema veröffentlicht:

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/finanzen_steuern/article/863569/urteil-laesst-alternativmedizin-steuer-absetzen.html

http://www.finanztip.de/aussergewoehnliche-belastungen-heilpraktiker/

 

Weitere Auskünfte zu Voraussetzungen etc. erteilt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt.

 

Durch diese Absetzbarkeit der Kosten in Ihrer privaten Steuererklärung, reduzieren sich die Kosten für Sie nachträglich.